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AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Textiledesign-Hamburg

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen der Textiledesign-Hamburg und ihrem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, die Textiledesign-Hamburg hat schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ferner auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden.

Die Geschäftsbedingungen sind vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich nach dem Zugang widerspricht. Der Widerspruch ist als solcher zu kennzeichnen und gesondert gegenüber dem Auftraggeber geltend zu machen. Individuelle schriftliche Vereinbarungen, die in einzelnen Punkten von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, haben Vorrang.

1. Vertragsschluss:

1.1. Grundlage der Geschäftsbeziehungen ist das jeweilige Angebot, in welchem alle vereinbarten Leistungen nebst Vergütung festgehalten werden.

1.2 Die Angebote der Textiledesign-Hamburg sind freibleibend. Der Auftraggeber ist an seinen Auftrag eine Woche nach Zugang in der Textiledesign-Hamburg gebunden. Aufträge gelten erst durch schriftliche Auftragbestätigung der Textiledesign-Hamburg oder mit erster Erfüllungshandlung aufgrund des Auftrags als angenommen.

2. Vergütung

2.1. Die Vergütungen sind Nettobeträge, ohne Abzug.

2.2. Die Vergütungen sind bei Lieferung der Entwürfe/Ware fällig. Die Textiledesign-Hamburg ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Werden die Entwürfe in Teilen abgenommen, so ist bei Abnahme der ersten Teillieferung eine Teilvergütung zu zahlen, die wenigstens die Hälfte der Gesamtvergütung beträgt.

2.3. Alle Leistungen der Textiledesign-Hamburg, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert berechnet.

2.4. Werden die Entwürfe erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen.

2.5. Kostenvoranschläge der Textiledesign-Hamburg sind unverbindlich. Abweichungen von +/- 10 % gelten als genehmigt. Höhere Abweichungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde der Kostenüberschreitung nicht binnen einer Woche widerspricht.

3. Fremdleistungen

3.1. Die Textiledesign-Hamburg ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Textiledesign-Hamburg hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

3.2. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der Textiledesign-Hamburg abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, der Textiledesign-Hamburg im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.

4. Eigentum, Rückgabepflicht

4.1. An Entwürfen und Reinzeichnungen der Textiledesign-Hamburg werden dem Auftraggeber nur Nutzungsrechte eingeräumt.

Es werden jedoch keine Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind der Textiledesign-Hamburg spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

4.2. Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

5. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster

5.1. Der Auftraggeber legt der Textiledesign-Hamburg vor Ausführung der Vervielfältigung Korrekturmuster vor.

5.2. Soll die Textiledesign-Hamburg die Produktionsüberwachung durchführen, schließen sie und der Auftraggeber darüber eine schriftliche Vereinbarung ab. Führt die Textiledesign-Hamburg die Produktionsüberwachung durch, entscheidet sie nach eigenem Ermessen und gibt entsprechende Anweisungen.

5.3. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber der Textiledesign-Hamburg drei einwandfreie Muster unentgeltlich.

6. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

6.1. Im Rahmen des Auftrags besteht für die Textiledesign-Hamburg Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Nach Abstimmung der Inhalte und des Designs können zwei Text- oder Layoutkorrekturen kostenneutral entgegengenommen werden.

6.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann die Textiledesign-Hamburg eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann sie auch Schadenersatzansprüche geltend machen.

7. Herausgabe von Daten

7.1. Die Textiledesign-Hamburg ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass die Textiledesign-Hamburg ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.

7.2. Hat die Textiledesign-Hamburg dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung der Textiledesign-Hamburg verändert werden.

7.3. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.

7.4. Die Textiledesign-Hamburg haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung der Textiledesign-Hamburg ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.

8. Urheberrecht und Nutzungsrechte

8.1. Alle Leistungen der Textiledesign-Hamburg (Anregungen, Ideen, Konzepte, Skizzen, Vorentwürfe, Layouts, Reinzeichnungen, Negative oder Datenfiles) dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Textiledesign-Hamburg weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig. Bei Verstoß hat der Auftraggeber der Textiledesign-Hamburg eine Vertragsstrafe in Höhe von 200 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen.

8.2. Die Textiledesign-Hamburg überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen vereinbarten Verwendungszweck und die im vereinbarten Umfang erforderlichen Nutzungsrechte. Eine Eigentumsübertragung erfolgt ausdrücklich nicht. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befristet für die Zeit der Einsatzdauer des Designs/Werbemittels übertragen. Jede darüber hinausgehende Verwendung bedarf der Zustimmung. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

8.3. Für die Nutzung von Leistungen der Textiledesign-Hamburg, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Umfang hinausgeht, ist unabhängig davon, ob diese Leistungen urheberrechtlich geschützt sind, die Zustimmung der Textiledesign-Hamburg erforderlich. Dafür steht der Textiledesign-Hamburg eine gesonderte Vergütung zu.

8.4. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen Textiledesign-Hamburg und Auftraggeber.

8.5. Die Textiledesign-Hamburg bleibt in jedem Fall, auch wenn sie das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, ihre Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.

8.6. Die Textiledesign-Hamburg ist berechtigt, auf allen Informationsmitteln, Vervielfältigungsstücken (Hard- und Softcopies) und bei allen Maßnahmen auf die Textiledesign-Hamburg hinzuweisen, ohne dass dem Auftraggeber dafür ein Entgeltanspruch zusteht. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung ist er verpflichtet, der Textiledesign-Hamburg eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht der Textiledesign-Hamburg, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.

9. Eigentumsvorbehalt

9.1. Die von der Textiledesign-Hamburg gelieferte Ware oder übertragenen Nutzungsrechte sowie Layout oder Reinzeichnungsunterlagen jeglicher Art bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Textiledesign-Hamburg.

9.2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Textiledesign-Hamburg zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Auftraggeber zur restlosen Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleibt der Textiledesign-Hamburg vorbehalten.

10. Haftung

10.1. Die Textiledesign-Hamburg haftet grundsätzlich nur für Schäden, die sie selbst oder ihre Erfüllungsgehilfen oder Verrichtungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen.

10.1. Im Übrigen gelten für die Haftung der Textiledesign-Hamburg bei Fahrlässigkeit nachfolgende Regelungen: Schadensersatzansprüche wegen Mangel- und Folgeschäden, aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. Hat der Auftrag Weiterverarbeitung zum Gegenstand, so haftet die Textiledesign-Hamburg nicht für dadurch verursachte Beeinträchtigung des weiter zu verarbeitenden Erzeugnisses.

10.2. Gerät die Textiledesign-Hamburg mit ihren Leistungen in Verzug, so ist ihr zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach ergebnislosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatz wegen Unmöglichkeit und Verzug sind beschränkt auf die Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung, ausschließlich Vorleistung und Material). Beim Übersteigen der Höhe der Leistung der Berufshaftpflichtversicherung bzw. auf deren Entschädigungszahlung ist Schadensersatz wegen Unmöglichkeit und Verzug beschränkt auf diese Entschädigungszahlung.

10.3. Im kaufmännischen Verkehr haftet die Textiledesign-Hamburg stets nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht werden.

10.4. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei schuldhaften Verstößen gegen wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten), soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, bei fehlen zugesicherter Eigenschaften sowie in Fällen zwingender Haftung nach den Regelungen zur Produkthaftung.

10.5. Die Textiledesign-Hamburg haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit seiner Entwürfe und sonstigen Designarbeiten. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Auftraggeber hat die Textiledesign-Hamburg von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.

10.6. Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

10.7. Mit der Abnahme des Werkes übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.

10.8. Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich bei der Textiledesign-Hamburg geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

10.9. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers verjähren nach einem Jahr unbeschadet der Vorschrift des § 202 BGB. Dies gilt nicht im Falle von Arglist, grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

11. Schlussbestimmungen

11.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, wenn der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten, einschließlich Scheck- , Wechsel– und Urkundsprozesses, der Sitz der Textiledesign-Hamburg.

11.2. Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

11.3. Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.

 

 



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